Der deutsche Journalist Shams Ul Haq hat mit seinem Buch “Die Brutstätte des Terrors” einen wichtigen Beitrag in der aktuellen Debatte über Islamismus und Terrorismus in Europa geleistet. Undercover begab er sich in verschiedene Flüchtlingsheime in Deutschland und der Schweiz und deckte zum Teil katastrophale Zustände auf.

Undercover im Flüchtlingsheim

Der starke Teil dieses Buches “Die Brutstätte des Terrors” besteht darin, dass der Journalist selbst undercover die Flüchtlingsheime aufgesucht hat – ein nicht ganz ungefährliches Vorgehen. Sehr anschaulich beschreibt er zum Beispiel die Strategien der Islamisten, friedliche Menschen gegen das jeweilige Gastland und seine Bewohner aufzuhetzen.

Es wird wohl niemanden wundern, dass Menschen aggressiv werden, wenn sie tage-, wochen-, monatelang auf engstem Raum zusammengepfercht werden. Noch schlimmer, wenn sie sich in ihren Ansichten und Gewohnheiten unterscheiden, wenn Alawiten, Christen und strenge Muslime auf engstem Raum aufeinander treffen, wenn das Essen ungeneißbar scheint, wenn es keine Rückzugsmöglichkeiten gibt. Auch nicht zum Beten.

Menschenwürde ist hier das Stichwort. Es geht nicht darum, Flüchtlingen das Paradies zu schenken, sondern ihnen ein möglichst wenig belastendes Leben zu ermöglichen. Und dafür sind oft nur kleine Gesten und Einsätze nötig. Hier könnte also mit geringen Mitteln Prävention gelingen.

Keine länderübergreifende Registrierung von Flüchtlingen

Das größte Problem: die Flüchtlinge werden nicht mit Fingerabdrücken registriert. So war es Herrn Ul Haq sehr leicht möglich, sich unter unterschiedlichen Namen in ganz verschiedenen Flüchtlingsheimen zu registrieren. Dies ist so natürlich auch für Flüchtlinge möglich, die gegebenenfalls kriminelle oder terroristische Absichten hegen.

Auch gestaltet sich eine nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung als schwierig, da viele mit dieser Aufgabe betrauten Angestellten und Beamten in Meldebehörden und Co nicht ausreichend geschult sind – und das BAMF selbst nicht hinterherkommt, die Asylanträge zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Vorschläge zum Umgang mit Flüchtlingen

Der Autor beschränkt sich nur darauf, seine Erlebnisse zu schildern, sondern er unterbreitet auch konkrete Lösungsvorschläge. Diese lassen sich teilweise jedoch nur eingeschränkt umsetzen. Das liegt unter anderem an der EU und am Völkerrecht.

  1. Registrierung im Niemandsland

Es klingt vernünftig, dass die Flüchtlinge registriert werden, bevor sie einreisen. Dies müsste eigentlich schon dort geschehen, wo sie in die EU einreisen. Also zum Beispiel in Griechenland, auf Lampedusa, Sizilien – überall dort, wo sie zum ersten Mal Boden der EU betreten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies nicht möglich ist, da die Länder überfordert sind, nicht genug Mittel bereitgestellt werden und die Flüchtlinge nicht weiter verteilt werden. Die Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland muss nach Medienberichten sehr viel schlimmer sein als in Deutschland oder der Schweiz. Und die Menschen dort scheinen kaum eine Chance zu haben, aus diesen Lagern so einfach zu entkommen. Dieser Vorschlag von Herrn Ul Haq lässt sich nur durchsetzen, wenn die EU-Länder zusammenarbeiten und nicht jeder – Deutschland eingeschlossen – nur auf seinen Vorteil bedacht ist.

Gegen eine Registrierung im deutschen Grenzgebiet spricht, dass dazu die komplette Grenze geschlossen werden müsste. Und das lässt sich kaum realisieren. Auf einen neuen Todesstreifen sollten wir verzichten. Das hatten wir schon.

Grundsätzlich muss man sagen, dass Länder, die nicht am Meer liegen, in den Jahren vor der Flüchtlingskrise dank dem Dublin Abkommen in der bequemen Lage waren, keine Flüchtlinge annehmen zu müssen und dies auch aktiv verweigert haben. Diese kompromisslose Haltung rächt sich jetzt – kein Wunder, dass Länder wie Griechenland gar nicht erst versucht haben, die Flüchtlingsströme aufzuhalten, wurden sie in der Vergangenheit in dieser Hinsicht ja auch nicht unterstützt.

Eine Lösung der Flüchtlingskrise ist nur EU-weit möglich. Das heißt, es wird erst einmal keine Lösung geben.

2. Abschiebung von kriminellen Asylbewerbern

Weiterhin schlägt er vor, straffällig gewordene Asylanten abzuschieben, ggf. in Auffanglager in Anrainerstaaten des jeweiligen kriegsführenden Landes. Dies wäre jedoch wohl nur mit erheblichen finanziellen Mitteln möglich, da für die Anrainerstaaten ein Anreiz geschaffen werden müsste, mitzumachen – und außerdem wäre zu prüfen, wie sich das mit dem Völkerrecht und dem EU-Recht verträgt. Hier wäre auf jeden Fall die Politik gefragt, eine Lösung zu finden – nur wird diese sicherlich nicht einfach umzusetzen sein, da die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ganz unterschiedliche Ziele in der Flüchtlingspolitik verfolgen.

Also bleibt wohl erst einmal nur, unseren Rechtsstaat funktionsfähig zu erhalten, indem die Gesetze, die in diesem Land herrschen, konsequent angewendet werden – und Polizei und Justiz in der Lage sind und bleiben, ihre Aufgaben zu erfüllen.

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