Scheidung im Islam

„Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste in den Augen Allahs.“ Sahih Bukhari

Für die Scheidung im Islam gibt es viele Vorschriften. Diese gelten insbesondere für Frauen. Doch auch Männer sollten sich nicht leichtfertig scheiden lassen. Dies wird jedoch in der Praxis oft nicht so gehandhabt. So brüstete sich vor einigen Jahren ein Ägypter damit, 60 Frauen geheiratet zu haben – dabei hatte er jedoch stets nur bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig (vgl. Polygamie im Islam).

Die Scheidung ist für die Frau im Orient in der Regel eine gesellschaftliche Katastrophe. Viele Frauen arbeiten nicht und können sich nicht selbst versorgen. Zwar wird im Ehevertrag eine Summe für den Fall einer Scheidung vereinbart. Diese reicht jedoch in den seltensten Fällen, um den Frauen ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Viele Frauen sind deswegen gezwungen, zu ihren Eltern zurückzukehren oder sich von anderen Verwandten aushalten zu lassen. Oftmals erhalten die Frauen das Sorgerecht für die Kinder nur bis zu einem gewissen Alter (zum Beispiel bis zum 6. oder 12. Lebensjahr) – danach geht das Sorgerecht an den Mann. Dies soll es der Frau ermöglichen, sich leichter wiederzuverheiraten.

Ehescheidung durch die Frau

Für Frauen ist es grundsätzlich schwierig, sich scheiden zu lassen. Begründet wird das mit der schlechten gesellschaftlichen Lage, die sich daraus für die Frauen ergibt. Prinzipiell ist es theoretisch in folgenden Gründen für Frauen möglich, sich scheiden zu lassen:

  • mangelnder oder fehlender Unterhalt von Seiten des Ehemanns
  • sexuelle Vernachlässigung durch den Ehemann (drei Monate oder länger kein Geschlechtsverkehr)

Der Prophet hat seine Frauen nie geschlagen und dies verabscheut. Es gab Hadithe, in denen er die Scheidung wegen Gewalt in der Ehe erlaubt hat. Daraus kann man schließen, dass bei einem gewalttätigen Mann die Scheidung für Mohammed möglich gewesen wäre.

Die Frau muss jedoch in jedem Fall Klage bei einem Richter erheben, der dann die Scheidung vollziehen kann. In vielen islamischen Ländern kann es jedoch vorkommen, dass sich der Richter weigert, die Ehe zu scheiden. Eine von Männern dominierten Welt fürchtet die Auflehnung und die Eigenständigkeit der Frau – deswegen ist die Scheidung dort oft nur mit Einverständnis des Ehemannes oder der Unterstützung männlicher Verwandter möglich.

Aufsehen erregte der Fall der achtjährigen Noschad im Jemen. Sie verklagte ihren Vater, da er sie zwangsverheiratet hatte – mit einem 15 Jahre älteren Ehemann. Tatsächlich kam sie mit ihrer Klage durch. Dies ist jedoch lediglich ein aufsehenerregendes Einzelschicksal.

Ehescheidung durch den Ehemann

Ehemänner hingegen können sich im Islam relativ einfach scheiden lassen. Dazu ist unter Einhaltung geregelter Fristen lediglich das dreimalige Aussprechen der Scheidungsformel “Anti taliq” nötig. Der Koran schreibt in der Sure „Die Scheidung“ vor, vor dem endgültigen Scheidungsausspruch eine Wartezeit bis zum Ablauf der nächsten Menstruationsphase einzuhalten.  Diese soll eine Schwangerschaft ausschließen und der Frau Schutz davor bieten, aus dem Haus geworfen zu werden. Dem endgültigen Scheidungsausspruch müssen der ebengenannten Sure zufolge zwei vertrauenswürdige Zeugen beiwohnen.

Nach moderner Rechtsprechung in muslimischen Staaten, jedoch nicht nach der klassischen Scharia, setzt eine Scheidung in den meisten Fällen eine Trennungszeit von mindestens drei Monaten voraus. Gegen eine Versöhnung bestehen nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist keine Bedenken, sondern diese ist sogar erwünscht. Wurde die Scheidungsformel allerdings dreimal ausgesprochen, ist eine Wiederverheiratung erst nach der Ehe der Frau mit einem anderen Mann erlaubt.

Für Engin Topal von der Islamischen Hochschulvereinigung ist die Frau bei der Scheidung schlechtergestellt, damit sie sich nicht missbräuchlich das Brautgeld aneignen kann. Deswegen kann sich der Mann ohne Gericht scheiden lassen, die Frau benötigt hingegen ein Urteil. Dies ist in der Praxis aber wohl kaum der ausschlaggebende Grund, weil das Brautgeld in den seltensten Fällen ausreicht, um der Frau ein eigenständiges, sorgenfreies Leben zu ermöglichen.

Scheidung per SMS

„Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste in den Augen Allahs.“ Sahih Bukhari

Die Männer sind im Islam dazu angehalten, ihre Ehe mit allen Mitteln zu retten. Da der Mann jedoch keinen Richter benötigt, um sich scheiden zu lassen, haben sich verschiedene Formen der Scheidung etabliert. Dazu gehört die Scheidung per SMS.

Scheidung per SMS möglich: In Ägypten, den Golfstaaten und Indien

In Pakistan, Bangladesh, Malaysia und Indonesien ist die Scheidung per SMS mittlerweile verboten. Letztendlich ändert sich an der Situation für die Frau nur wenig. Wenn sich der Mann scheiden lassen möchte, wird er es tun. Egal, ob per SMS oder persönlich.

Fazit – Scheidung im Islam

Also: Scheidung im Islam für Männer einfacher als für Frauen – und ohne Konsequenzen. Und das wird nach allen Regeln der Kunst ausgenutzt – Hauptsache, der Schein bleibt gewahrt und der Mann hat maximal vier Frauen gleichzeitig.

Scheidung im Christentum

Matthäus 5,27–30 „Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlässt, außer aufgrund von Hurerei, bewirkt, dass sie Ehebruch begeht; und wer irgend eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch“ (V. 32).

Matthäus 19,6 „Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“

Das gilt für Männer und Frauen. In Syrien z.B. können sich christliche Paare nicht scheiden lassen. Bzw. ist sehr schwierig, weil dort für Familienrecht das jeweilige Recht der Religionsgemeinschaft gilt.

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